FÖRDERMÖGLICHKEITEN
FÖRDER-
MÖGLICHKEITEN
Steuervorteile und Zuschüsse für Ihr Bauprojekt nutzen
Der Bau einer Immobilie kann durch attraktive Fördermöglichkeiten finanziell optimiert werden. Ob durch steuerliche Abschreibungen wie die degressive oder lineare AfA, Sonderabschreibungen für energieeffiziente Neubauten oder staatliche Zuschüsse – es gibt zahlreiche Wege, Ihre Investition wirtschaftlich zu gestalten. Wir von Müller Bau unterstützen Sie dabei, die passenden Förderprogramme zu identifizieren und Ihr Bauprojekt optimal aufzustellen. Erfahren Sie hier, welche Fördermöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie davon profitieren können.






Steuervorteile optimal nutzen
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Wer ein Haus baut oder eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, kann von verschiedenen staatlichen Förderprogrammen profitieren. Je nach Bauvorhaben, Energieeffizienz und Nutzung stehen Ihnen Zuschüsse, vergünstigte Darlehen oder steuerliche Vorteile zur Verfügung.
Die Wahl der passenden Fördermittel kann Ihre Baukosten erheblich senken. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und finden Sie heraus, welche Förderungen für Ihr Bauprojekt infrage kommen!
Steuerliche Abschreibungen (AfA)
Reduzieren Sie Ihre Steuerlast durch die degressive oder lineare AfA und profitieren Sie von zusätzlichen Sonderabschreibungen für klimafreundliche Neubauten.
Erfahren Sie, welche AfA-Option am besten zu Ihrem Bauprojekt passt.
KfW-Förderprogramme
Die KfW-Förderung für Immobilien unterstützt Bauherren und Investoren mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Besonders lohnenswert sind Programme für energieeffiziente Neubauten, die nach dem EH40 QNG-Standard errichtet werden. Informieren Sie sich, welche KfW-Programme für Ihr klimafreundliches Bauprojekt infrage kommen.
ISB-Förderung
Degressive vs. Lineare AfA
Wer in den Bau oder Kauf einer Immobilie investiert, kann durch die AfA-Abschreibung erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Doch welche Methode ist die richtige? Hier erklären wir die Unterschiede zwischen der degressiven und linearen AfA sowie die Möglichkeit eines Wechsels.
Lineare AfA
Konstante Steuerersparnis über die Jahre
Voraussetzungen
- Gilt für Neubauten, die ab Januar 2023 fertiggestellt wurden
- Nur für vermietete Immobilien – Eigennutzer können diese AfA nicht nutzen
- Berechnung erfolgt ausschließlich auf die Baukosten (Grundstückskosten sind nicht abschreibungsfähig)
Vorteile
- Gleichbleibende steuerliche Entlastung über die gesamte Abschreibungsdauer
- Abschreibungssatz von 3 % pro Jahr für Neubauten (über 33 Jahre)
- Ideal für langfristige Investitionen mit stabiler steuerlicher Planung
- Kann mit der Sonderabschreibung kombiniert werden, um Steuerersparnisse zu maximieren.
Degressive AfA
Höhere Steuerersparnis in den ersten Jahren
Die degressive Abschreibung für Gebäude ermöglicht in den ersten Jahren eine höhere Steuerersparnis. Dies reduziert die Steuerlast gerade in der Anfangsphase eines Bauprojekts deutlich.
Voraussetzungen
- Gilt nur für Neubauten mit Baubeginn zwischen dem 30. September 2023 und dem 01. Oktober 2029
- Alternativ für Immobilienkäufe innerhalb dieses Zeitraums
- Vermietungspflicht – nur für Wohngebäude, die zur Vermietung bestimmt sind
Vorteile
- 5 % Abschreibung pro Jahr auf den Restwert der Immobilie
- Höhere Steuerersparnis in den ersten Jahren
- Jederzeit Wechsel zur linearen AfA möglich
- Besonders attraktiv für Investoren, die früh größere steuerliche Vorteile nutzen möchten
- Lässt sich mit der Sonder-AfA kombinieren, um zusätzliche Abschreibungen von 5 % über vier Jahre zu nutzen.
Wechseloption zwischen den Abschreibungsarten
Flexibilität bei der Steuerplanung
Wer sich für die degressive AfA entscheidet, kann jederzeit auf die lineare AfA wechseln. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Anfangsjahre mit hohen Abschreibungen vorbei sind und eine konstante Steuerersparnis bevorzugt wird. Ein Wechsel von der linearen zur degressiven AfA ist jedoch nicht möglich.
Welche Abschreibungsmethode für Sie die beste ist, hängt von Ihrer Investitionsstrategie und Ihrem steuerlichen Optimierungsbedarf ab. Lassen Sie sich beraten und finden Sie die passende Lösung für Ihre Bau- oder Kaufentscheidung!
Sonderabschreibung (Sonder-AfA)
QNG-Zertifizierung und Kostenobergrenzen
Ein wesentliches Kriterium für die Sonder-AfA ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Bau hohe ökologische, soziale und energetische Standards erfüllt. Zudem gelten für die Förderung festgelegte Baukostenobergrenzen:
- Maximale anrechenbare Baukosten: 4.000 € pro m² Wohnfläche
- Gesamtkosten dürfen 5.200 € pro m² Wohnfläche nicht überschreiten
Höhe der Sonderabschreibung
& Kombination mit AfA
Die Sonderabschreibung ermöglicht eine zusätzliche steuerliche Entlastung:
- 5 % der förderfähigen Kosten über 4 Jahre abschreibbar
- Kann mit der degressiven AfA oder der linearen AfA kombiniert werden, um die steuerlichen Vorteile weiter zu optimieren
Voraussetzungen & Effizienzhaus-Standard
Vermietungspflicht und steuerliche Vorteile
Welche staatlichen Förderungen gibt es für den Neubau von Wohnimmobilien?
Was ist der Unterschied zwischen der degressiven und der linearen AfA?
Welche Fristen gelten für die Beantragung von Fördermitteln?
Was bedeutet die Vermietungspflicht bei geförderten Neubauten?
Wer kann Fördermittel beantragen – Privatpersonen oder Investoren?
Fördermittel können sowohl Privatpersonen als auch Investoren beantragen. Während Privatpersonen oft Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims nutzen, profitieren Investoren von speziellen Programmen für Mietwohnungsbau, wie steuerlichen Abschreibungen und Förderdarlehen. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen der Förderprogramme, etwa die geplante Nutzung und energetische Standards des Gebäudes.